VORINFORMATION <elektronisches Amtsblatt (ab Juli 2023)>
Nachdem der Kantonsrat im Sommer 2022 die Änderung des Publikationsgesetzes beschlossen hat, welche den Primatwechsel vom gedruckten hin zu einem elektronischen Amtsblatt vorsieht, konnte ein entsprechendes Projekt zur Umsetzung dieses Vorhabens gestartet werden. Ab dem 1. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) entwickelt wurde und bereits von mehreren Kantonen genutzt wird. Auf dieser Plattform werden die Abfrage, die Meldungssuche und das Abonnieren von Abfragen kostenlos angeboten (Vergleiche:amtsblattportal.chÖffnet in neuem Fenster). Die Erscheinung der ersten elektronischen Ausgabe ist für den 3. Juli 2023 geplant. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Pascale von Roll, Staatsschreiber-Stv., pascale.vonroll@sk.so.ch, 032 627 20 33).
Gemäss § 4 der Informations- und Datenschutzverordnung vom 10. Dezember 2001 (InfoDV; BGS 114.2) müssen Personendaten im amtlichen Teil des Amtsblattes bei der Internetpublikation spätestens nach einer Woche gelöscht werden. Daher kann im Internet nur die aktuelle Ausgabe publiziert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Veröffentlichung von Amtsblättern auf dem Internet durch Dritte ist nicht erlaubt.